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CJS Düren e.V.

Thema Sicherheit & Regeln:


Der Schießsport ist aus Erfahrung ein sehr sicherer Sport, obwohl oder gerade weil unsere Sportgeräte Waffen sind. Der Sport ist sicher, weil von allen Schützen die notwendigen Verhaltensweisen peinlichst genau eingehalten werden müssen. Deshalb ist "neuen Schützen" das Schießen auf unserem Stand ohne entsprechenden "Paten" nicht erlaubt. Des weiteren machen wir darauf aufmerksam, dass das Schießen ohne Standaufsicht, deren Anordnungen unbedingt zu befolgen sind, gesetzlich verboten ist. Bitte informieren Sie sich vor einem wie auch immer gearteten Umgang mit Waffen über dazu wichtige Allgemeine Sicherheitsregeln, spätestens vor dem Schießen auch über die auf den Schießständen aushängende und nachfolgend wiedergegebene Schießstandordnung und über die geltenden Regeln der Sportordnung für die zu schießende Disziplin. Aber keine Angst - auch wenn die Flut an Regelungen erschreckend sein mag -, die Regeln sind im Kern selbstverständlich und dienen einem sicheren und zudem sportlich fairen Ablauf des Schießbetriebs. Bei Unsicherheiten können Sie gerne auch von den jeweiligen Fachwarten und den Vorstandsmitgliedern Auskunft erhalten. Im Übrigen werden für Waffensachkunde, verantwortliche Aufsichten und den sog. "Pulverschein" (Erlaubnis nach § 27 des Spregnstoffgesetzes) regelmäßig Kurse angeboten, vgl. dazu hier.


 

Im Wesentlichen sind - natürlich neben gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen (WaffG, AWaffV pp.) - zu beachten:


A. Allgemeine Sicherheitsregeln im Umgang mit (Schuss-) Waffen

B. Regeln der Schießstandordnung des DSB

C. Geltende Regeln der Verbände und unseres Vereins

 

Zu A.: Allgemeine Sicherheitsregeln im Umgang mit (Schuss-) Waffen:

Diese Regeln werden von Sportschützen und Jägern genau eingehalten - so ist der Schiesssport einer der sichersten Sportarten überhaupt:

1. Machen Sie sich zunächst mit der Handhabung und Funktion Ihrer Waffe vertraut. Lesen und verstehen Sie unbedingt die Gebrauchsanleitung, bevor Sie die Waffe in die Hand nehmen.

2. Behandeln Sie jede Waffe so, als sei sie geladen und feuerbereit.

3. Richten Sie eine Waffe nie auf einen Menschen - weder im geladenen noch im ungeladenen Zustand der Feuerwaffe.

4. Vergewissern Sie sich vor dem Laden der Waffe, dass der Lauf frei von Fremdkörpern ist (insbes. sog. "Steckgeschosse").

5. Laden Sie die Waffe immer erst unmittelbar vor dem Gebrauch.

6. Schießen Sie nur, wenn Sie das Ziel genau erkannt haben und jede Gefährdung der Umgebung ausgeschlossen ist.

7. Berühren Sie den Abzug der geladenen Waffe erst, wenn Sie das Ziel im Visier haben.

8. Verwenden Sie grundsätzlich nur über den Fachhandel bezogene fabrikgeladene Munition oder von Ihnen persönlich nach den geltenden Vorschriften geladene Patronen; die Verwendung von unkorrekt wiedergeladenen Patronen kann schwerwiegende Verletzungen von Personen und Schäden an der Waffe verursachen.

9. Verwenden Sie nur Munition, die dem genauen Kaliber der Waffe entspricht und für welche die Waffe staatlich beschossen worden ist.

10. Beim Ablegen, Transportieren und Lagern haben Waffen stehs ungeladen zu sein. Jedes Ablegen erfolgt grundsätzlich mit geöffnetem Verschluss; ein Transportieren nur im Futteral oder Koffer.

11. Fassen Sie eine Waffe nie von der Mündung her an.

12. Schützen Sie eine Waffe stets vor dem Zugriff Unbefugter. Dies gilt auch, wenn Sie sich zur Trefferaufnahme zu den Scheiben begeben.

13. Bewahren Sie Waffen und Munition getrennt, unter Verschluss (nach den gesetzlichen Richtlinien) und außer Reichweite von Kindern auf.

14. Vergewissern Sie sich vor dem Ablegen, Transportieren, Lagern und Reinigen einer Waffe, dass sich im Lauf, Verschluss, Magazin oder Trommel keine Munition mehr befindet, die Waffe also vollständig entladen ist.

15. Übergeben Sie eine Waffe an andere Personen nur im ungeladenen Zustand und nur an Berechtigte, bei denen eine sichere Handhabung der Waffe gewährleistet ist.

16. Wenn Sie eine Waffe an einen Berechtigten veräußern, geben Sie die Gebrauchsanleitung und die übrigen Papiere, die zu der Waffe gehören, dem Erwerber.

17. Tragen Sie beim Sportschiessen immer einen Gehörschutz und eine Schutzbrille!

18. Vermeiden Sie alkoholische Getränke vor oder während des Schießens.

Das Nichtbeachten dieser allgemeinen Regeln oder der Informationen in den zur Waffe gehörigen Gebrauchsabweisungen kann zu erheblichen Sachschäden und zu tödlichen Verletzungen von Menschen führen !


Zu B.: Regeln der Schießstandordnung des DSB:

Darüber hinaus gilt für den Schießbetrieb - auch auf unseren Ständen - die Schießstandordnung des DSB, die Folgendes enthält:

1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.

2. Auf Schießständen darf nur mit solchen Waffen und Munitionsarten geschossen werden, die durch die behördliche Erlaubnis für diese zugelassen sind und die nicht gemäß § 6 AWaffV1 vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind. Ein entsprechender Hinweis auf die zugelassenen Waffen und Munitionsarten ist an gut sichtbarer Stelle im Schießstand anzubringen. Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten (siehe § 15 a Abs. 1 und § 27 Abs. 7 WaffG2) sowie unzulässige Schießübungen im Schießsport gemäß § 7 AWaffV1) sind verboten.

3. Versicherungsschutz im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen muss nachgewiesen sein.

4. Das Laden und Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind im Schützenstand nur mit in Richtung der Geschossfänge zeigender Mündung gestattet. Grundsätzlich muss die Mündung so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuss gefährdet bzw. verletzt werden kann.

5. Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren. Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt möglich, geöffnet sind.

6. Im Falle von Ladehemmungen oder sonstigen Störungen ist die verantwortliche Aufsichtsperson zu verständigen. Die Waffen sind mit in Richtung der Geschossfänge zeigender Mündung zu entladen bzw. so zu handhaben, dass niemand gefährdet wird.

7. Bei Störungen im Schießbetrieb, die eine Einstellung des Schießens erfordern, ist durch die verantwortliche Aufsichtsperson mit klaren Anordnungen bekanntzugeben, ob die Waffen zu entladen oder abzuschießen sind. Das Schießen darf erst auf Anordnung der verantwortlichen Aufsichtsperson fortgesetzt werden.

8. Schützen, die sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Stand zu verweisen.

9. Personen, die durch ihr Verhalten den sicheren oder reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Stand verwiesen werden.

10. Rauchen auf den Schützenständen ist untersagt.

11. Die waffenrechtlichen Alterserfordernisse beim Schießen durch Kinder und Jugendliche sowie die waffenrechtlichen Vorgaben für verantwortliche Aufsichtspersonen für die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit sind zu beachten.

12. Jedes Schießen ist unter der Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson, deren Name an gut sichtbarer Stelle auszuhängen ist, durchzuführen. Verantwortliche Aufsichtspersonen haben das Schießen ständig zu beaufsichtigen sowie insbesondere dafür zu sorgen, dass die im Schießstand Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen und die Regelungen dieser Schießstandordnung beachtet werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen und den Aufenthalt im Schießstand zu untersagen.

Die Benutzer von Schießständen haben die Anordnungen der Aufsichtspersonen zu befol- gen.

Die Aufsichtsperson darf während der Aufsichtstätigkeit selbst nicht am Schießen teilneh- men. Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

Das Nichtbeachten der Schießstandordnung führt regelmäßig zur Verweisung vom Schießstand!


Zu C.: Geltende Regeln der Verbände und des Vereins:

Sportordnung 2016 des Deutschen Schützenbundes (DSB)

Sportprogramm des Bundes Deutscher Schützen (BDS)

Vereinsmeisterschaftsordnung unseres Vereins

Ganz schön viel - aber zu schaffen!


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