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CJS Düren e.V.

Gastschießen und Mitgliedschaft im CJS


Bei Interesse können Sie uns gerne (nur samstags!) einfach besuchen, um sich den Club und unser Hobby zunnächst einmal anzusehen!

Ein sofortiges Schießen wird Ihnen - abgesehen von Luftdruckwaffen - regelmäßig nicht möglich sein; hierzu beachten Sie dazu bitte nachfolgende Informationen:

Der Schießsport wird in unserem Verein (ausschließlich) nach den Regeln (Sportordnungen) des Deutschen bzw. Rheinischen Schützenbundes und des Bundes Deutscher Schützen ausgeübt. Für viele der verschiedenen Disziplinen verfügen wir über Leihwaffen, die nach Absprache zur Verfügung gestellt werden können. Munition kann (nur) für den sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand erworben werden. Eine Abgabe erfolgt nur in originalen Verkaufseinheiten. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, das Sie sich strafbar machen wenn Sie Munition ohne die dafür erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis außerhalb des Schießstandes (auch zu Hause) bei sich haben!

Bis zu drei mal ist ein sogenanntes Schnupperschießen möglich. Im Übrigen stellen wir Gastschützen - nur Samstags! - gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises und unter nachfolgenden Bedingungen sogenannte Gastkarten aus:

(1) Personen, die das Sportschießen als Gastschützen in unserem Verein ausüben wollen, haben vor dem Schießen mit Schusswaffen (einmalig) ein selbst eingeholtes Führungszeugnis (Belegart „N“) vorzulegen. Gastkarten werden erst nach Vorlage des Zeugnisses ausgestellt.

(2) Ausgenommen von dieser Regel sind neben dem Schießen mit Luftdruckwaffen (Gast-) Schützen, die „nur“ mit Waffen eines ordentlichen Mitglieds unseres Vereins schießen, dem betreffenden Mitglied persönlich bekannt sind und von ihm persönlich „betreut“ werden.

(3) Der Verein behält sich vor, Gastschützen aus Kapazitätsgründen oder aufgrund des Inhalts der Führungszeugnisse abzuweisen.

Falls Sie beabsichtigen, dem CJS (später) als ordentliches Mitglied beizutreten, benötigen Sie eine Gastkarte. Darauf werden Ihre Teilnahmen am Übungsschießen vermerkt. Vor Erreichen einer 16-maliger Teilnahme, die besonders auch dem gegenseitigen Kennenlernen dient, können Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft im CJS stellen. Seit dem 01.01.2018 haben Sie dazu als Teil-Vorauszahlung der Aufnahmegebühr eine Guthabenkarte für 16-maliges Schießen (im voraus) zu erwerben, mit der Sie an 16 Tagen an sämtlichen im Verein angebotenen Disziplinien teilnehmen können. Bei Überweisung des Betrages geben Sie bitte als Verwendungszweck neben Ihrem Namen die Ihnen zugeteilte Key-Nummer an. Unverbrauchtes Guthaben wird auf Wunsch selbstverständlich zurückerstattet. Ein Antrag auf Mitgliedschaft im Verein muss dann (später, aber rechtzeitig vor Erreichen der 16-maligen Teilnahme) von zwei Vereinsmitgliedern, die Sie bis dahin sicher kennengelernt haben werden, und einem Fachwart befürwortet werden (ein Gastschießen über das Kontingent der 16 Tage ist nicht möglich!). Über einen Antrag auf Aufnahme als Mitglied entscheidet schließlich der Vereinsvorstand, der regelmäßig monatlich tagt. Ein für die Guthabenkarte eingezahlter Betrag wird mit der Aufnahmegebühr verrechnet. Weitere Details können Ihnen vor Ort gerne erläutert werden.

Nähere Informationen zu den Kosten finden Sie hier.

Wir freuen uns, Ihnen unser schönes Hobby vermitteln zu können und wünschen Ihnen bei uns einen angenehmen Aufenthalt.

Der Vorstand

 

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